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Amtsgericht Köln, 129 C 70/04

Datum:
09.06.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 129
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
129 C 70/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0609.129C70.04.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 866,18 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.04.2004 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin zu 10 %, die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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