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Amtsgericht Köln, 126 C 444/04

Datum:
02.03.2005
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 126
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
126 C 444/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2005:0302.126C444.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleis-tung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betra-ges abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet, die auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deut-schen Großbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden kann.

 
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