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Amtsgericht Köln, 209 C 108/04

Datum:
22.09.2004
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 209
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
209 C 108/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2004:0922.209C108.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

 
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