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Amtsgericht Köln, 146 C 243/03

Datum:
07.12.2004
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 146
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
146 C 243/03
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2004:1207.146C243.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckungsfähigen Betrages abzuwen-den, sofern nicht die Beklagte ihrerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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