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Amtsgericht Köln, 129 C 75/04

Datum:
23.09.2004
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 129
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
129 C 75/04
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2004:0923.129C75.04.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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