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Amtsgericht Köln, 314 F 33/01

Datum:
18.06.2003
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 314
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
314 F 33/01
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2003:0618.314F33.01.00
 
Tenor:

Der Antrag des Kindesvaters auf Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge für das betroffene Kind wird zurückgewiesen.

Von der Erhebung der Gerichtsgebühr ist abzusehen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 
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