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Amtsgericht Köln, 301 F 95/03

Datum:
27.11.2003
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
301
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
301 F 95/03
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2003:1127.301F95.03.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Köln, 21 UF 251/03
 
Tenor:

Das Umgangsrecht des Kindesvaters wird in Abänderung des Beschlusses des Amtsgerichts Köln vom 30.08.2001 (301 F 377/00) wie folgt geregelt:

Der Kindesvater hat das Recht, mit dem Kind an jedem ersten Freitag eines jeden Monats - beginnend mit dem Monat Dezember 2003 - für die Dauer von fünf Stunden zusammen zu sein.

Das Umgangsrecht wird in der Weise durch das Jugendamt der Stadt Köln als Pfleger begleitet, daß dem Jugendamt der Stadt Köln die Begleitung der Übergabe des Kindes beim Abholen und Zurückbringen übertragen wird. Das Jugendamt der Stadt Köln legt den jeweiligen Übergabeort und die genauen Uhrzeiten für die Eltern verbindlich fest.

Die gerichtlichen Kosten des Verfahrens tragen die Eltern je zur Hälfte. Eine Erstattung von außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.

 
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