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Amtsgericht Köln, 124 C 341/02

Datum:
18.03.2003
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 124
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
124 C 341/02
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2003:0318.124C341.02.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 
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