Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Köln, 141 C 39/02

Datum:
09.10.2002
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 141
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
141 C 39/02
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2002:1009.141C39.02.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1458,61 Euro

(= 2.852,81 DM) nebst 4 % Zinsen aus 891,72 Euro seit dem 25.02.1997 und aus 566,89 Euro seit dem 23.10.1997 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 29 % und die Be-klagte 71 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betra-ges. Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Si-cherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages ab-wenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank