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Amtsgericht Köln, 222 C 426/00

Datum:
15.02.2001
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 222
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
222 C 426/00
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2001:0215.222C426.00.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hohe von DM 500,00 abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in selber Höhe Sicherheit leistet. Die Sicherheitsleistungen können jeweils auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden.

 
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