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Amtsgericht Köln, 212 C 239/00

Datum:
03.04.2001
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 212
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
212 C 239/00
ECLI:
ECLI:DE:AGK:2001:0403.212C239.00.00
 
Tenor:

Unter Abweisung der Klage im übrigen wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 448,59 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 11.11.2000 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 4,9 % und der Kläger 95,1 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 2900,-- DM abzuwenden, sofern nicht der Beklagte seinerseits Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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