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Amtsgericht Köln, 209 C 146/98

Datum:
07.07.1998
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 209
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
209 C 146/98
ECLI:
ECLI:DE:AGK:1998:0707.209C146.98.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen, soweit sie nicht zurückgenommen wird.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gem. § 495 a ZPO abgesehen.

 
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