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Amtsgericht Köln, 265 C 652/93

Datum:
10.07.1995
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 265
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
265 C 652/93
ECLI:
ECLI:DE:AGK:1995:0710.265C652.93.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger DM 1.000,00 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte 38 % und der Kläger 62 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Höhe der Sicherheitsleistung muß jeweils 120 % des zu vollstreckenden Betrages ausmachen.

 
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