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Amtsgericht Köln, 265 C 338/93

Datum:
16.02.1994
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 265
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
265 C 338/93
ECLI:
ECLI:DE:AGK:1994:0216.265C338.93.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 700,-- nebst 4 % Zinsen seit dem 15.06.1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 76 % und die Beklagten 24%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 450,-- abzuwenden, den Beklagten entsprechend in Höhe von DM 1.000,--, wenn nicht die jeweils vollstreckende Partei zuvor  in entsprechender Höhe Sicherheit leistet.

 
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