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Amtsgericht Köln, 265 C 131/94

Datum:
28.11.1994
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abteilung 265
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
265 C 131/94
ECLI:
ECLI:DE:AGK:1994:1128.265C131.94.00
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger DM 1215,62 sowie ein weiteres Schmerzensgeld von DM 600,00, jeweils zuzüglich 4 % Zinsen seit dem 05.10.1993, zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 26 % und die Beklagten 74 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegenSicherheitsleistung in Höhe von DM 3.400,00. Im übrigen bleibt dem Kläger nachgelassen, die Zwangsvollstreckung wegen der Kosten der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 300,00 abzuwenden, wenn nicht insoweit die Beklagten zuvor Sicherheit leisten.

 
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