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Amtsgericht Köln, 268 C 273/89

Datum:
10.02.1992
Gericht:
Amtsgericht Köln
Spruchkörper:
Abt. 268
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
268 C 273/89
ECLI:
ECLI:DE:AGK:1992:0210.268C273.89.00
 
Tenor:

       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 254,29 DM

nebst 4 % Zinsen seit 11.01.1990 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 95              % der Klägerin

und zu 5 % dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 DM abzuwenden, wenn der Beklagte nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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