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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 378/25

Datum:
11.08.2025
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 378/25
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2025:0811.13B378.25.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 L 858/25
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. April 2025 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 15.000 Euro festgesetzt.

 
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