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Oberlandesgericht Köln, 21 U 13/25

Datum:
08.08.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Köln
Spruchkörper:
21. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Hinweisbeschluss
Aktenzeichen:
21 U 13/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGK:2025:0808.21U13.25.00
 
Tenor:

Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten vom 12.5.2025 gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10.4.2025 (30 O 290/24) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig davon überzeugt ist, dass die Berufung nach dem Vorbringen in der Berufungsbegründung vom 9.7.2025 aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Sache keine grundsätzliche Bedeutung hat, eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung nicht erforderlich und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

 
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