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Oberlandesgericht Hamm, 13 UF 109/24

Datum:
12.06.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
13. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 UF 109/24
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2025:0612.13UF109.24.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warendorf, 9 F 150/23
Schlagworte:
Dienstunfähigkeit, Soldatenversorgung, Unfallruhegehalt
Normen:
VersAusglG §§ 2, 5, 16, 27, 41; SVG §§ 42, 63; SG § 44; BeamtVG §§ 32, 37
Leitsätze:
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Generalzolldirektion vom 26.07.2024 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Warendorf vom 11.06.2024 im Ausspruch über den Versorgungsausgleich unter Ziff. 2 Abs.4 wie folgt abgeändert:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Generalzolldirektion SG H. (Vers. Nr. N01) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1.830,48 Euro monatlich, bezogen auf den 30.04.2023, übertragen.

Im Übrigen verbleibt es bei der Entscheidung zum Versorgungsausgleich in dem angefochtenen Beschluss.

Der Hilfsantrag des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Die Kosten für das Beschwerdeverfahren werden gegeneinander aufgehoben und außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.100 € festgesetzt.

 
Gründe:1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 15 16 18 19 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 Rechtsbehelfsbelehrung:44 45
 

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