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Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 UKI 1/25

Datum:
18.09.2025
Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Aktenzeichen:
20 UKI 1/25
ECLI:
ECLI:DE:OLGD:2025:0918.20UKI1.25.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, diese zu vollstrecken an ihrer Geschäftsführerin, zu unterlassen,

gegenüber Verbrauchern im Internet, auf der Website unter der URL https://www.0000.de den Abschluss kostenpflichtiger Fitnessstudioverträge anzubieten bzw. anbieten zu lassen und in diesem Zusammenhang eine Kündigungsschaltfläche zur Verfügung zu stellen, deren Betätigung auf eine Bestätigungsseite, wie in der Anlage K1 abgebildet, führt, welche eine Bestätigungsschaltfläche enthält, die mit den Worten „Vertrag finden" beschriftet ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

              Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Revision wird zugelassen, soweit die Klage abgewiesen worden ist.

 
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