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Landgericht Wuppertal, 10 O 282/23

Datum:
18.12.2025
Gericht:
Landgericht Wuppertal
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 O 282/23
ECLI:
ECLI:DE:LGW:2025:1218.10O282.23.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 33.749,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2023 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übergabe und Rückübereignung des Fahrzeugs B. Elektro mit der Fahrzeuggestellnummer N01.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des im Klageantrag zu 1. genannten PKW im Annahmeverzug befindet.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwaltskanzlei A. & Partner, D.-Straße in C., in Höhe von 1.751, 80 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10 % und die Beklagte zu 90 %. Durch die Nebenintervention verursachten Kosten trägt der Kläger zu 10 %, im Übrigen die Streithelferin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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