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Landgericht Münster, 03 S 123/13

Datum:
03.12.2013
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
Zivil- (Berufungs-) Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
03 S 123/13
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2013:1203.03S123.13.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warendorf, 5 C 952/12
Leitsätze:

siehe Berichtigungsbeschluss - 03 S 123/13 - vom 15.01.2014

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Warendorf vom 27.06.2013 (5 C 952/12) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 2.682,50 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1.244,39 € seit dem 01.08.2012 sowie aus weiteren 1.438,11 € seit dem 16.01.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Klägerin werden 30 % der Kosten des Rechtsstreits auferlegt; die Beklagten tragen 70 % der Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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