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Landgericht Münster, 03 S 208/10

Datum:
22.03.2011
Gericht:
Landgericht Münster
Spruchkörper:
Zivilgericht
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
03 S 208/10
ECLI:
ECLI:DE:LGMS:2011:0322.03S208.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bocholt, 13 C 101/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Bocholts (13 C 101/10) vom 20.10.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an den Beklagten 200,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.07.2010 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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