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Landgericht Köln, 323 Qs 69/25

Datum:
09.10.2025
Gericht:
Landgericht Köln
Spruchkörper:
23. Strafkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
323 Qs 69/25
ECLI:
ECLI:DE:LGK:2025:1009.323QS69.25.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 08.09.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.08.2025 (Az.: 505 Gs 223/24), insoweit die vorläufige Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht der Mobiltelefone, des Tablets Acer weiß sowie der zwei Festplatten richterlich bestätigt worden ist, aufgehoben.

Die folgenden bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschwerdeführers vorläufig sichergestellten Sachen:

sind an den Beschwerdeführer herauszugeben.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers werden der Staatskasse auferlegt.

 
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