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Amtsgericht Hagen, 140 C 26/08

Datum:
09.06.2008
Gericht:
Amtsgericht Hagen
Spruchkörper:
Zivilabeitung
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
140 C 26/08
ECLI:
ECLI:DE:AGHA:2008:0609.140C26.08.00
 
Schlagworte:
Benachteiligung wegen des Geschlechts, Fitnesstudio
Normen:
AGG §§ 19, 21
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird verurteilt,

1. den Kläger zu einem Monatsbeitrag in Höhe von 19,95 € als Mitglied im Fitness Gym I, T-Straße. 50-52, ####1 I aufzunehmen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die im Mai 2007 gültig waren,

2. an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 50,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.11.2007 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 83,50 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Von der Abfassung eines Tatbestandes wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.

 
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