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Amtsgericht Wesel, 30 C 138/21

Datum:
23.07.2025
Gericht:
Amtsgericht Wesel
Spruchkörper:
Zivilrichterin
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
30 C 138/21
ECLI:
ECLI:DE:AGWES1:2025:0723.30C138.21.00
 
Normen:
DSGVO; Art.; 2, 4, 5, 82, 99
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin zu 1) ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2021 zu zahlen.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger zu 2) ein Schmerzensgeld in Höhe von 500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.07.2021 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu 93 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 7 % zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.

 
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