Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 4a O 154/14

Datum:
28.04.2016
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4 a. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
4a O 154/14
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2016:0428.4A.O154.14.00
 
Tenor:

I.               Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen und Rechnung darüber zu legen, in welchem Umfang sie und/oder mit ihr verbundene Unternehmen §§ 15 ff. Aktiengesetz) im In- und Ausland

1.              elektrische Glühlampen mit einer geformten Glasplatte, die mit Stromleitern und einer Metallröhre, die durch die genannte Platte verlaufen, gasdicht verbunden ist, einem mit den Stromleitern verbundenen Glühkörper, der relativ zu der geformten Platte eine zuvor bestimmte Position einnimmt, einem Glaskolben um den Glühkörper herum, der mit der geformten Platte mittels eines Emaille gasdicht verbunden ist, einem Füllgas, das bei Raumtemperatur innerhalb des Kolbens einen Druck von zumindest 1 bar hat, wobei die genannte Metallröhre außerhalb des Kolbens einen gasdichten Abschluss aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Glasplatte ein gesinterter Körper ist, der eine Zusammensetzung hat, die der Zusammensetzung des Glases des Kolbens entspricht, um Spannungen im Glas zu vermeiden

(Anspruch 1 der EP A= DE B; „Streitpatent 1“),

sowie

2.              elektrische Glühlampen mit einer geformten Glasplatte, welche gasdicht mit Stromleitern und einer Metallröhre, die sich durch die Platte erstrecken, verbunden ist, einem Glühkörper, welcher gegenüber der geformten Platte eine vorgegebene Position einnimmt und mit den Stromleitern verbunden ist, einem Glaskolben um den Glühkörper, welcher mittels Emaille gasdicht mit der geformten Platte verbunden ist, einem Füllgas, welches in dem Kolben einen Druck von mindestens 1 bar aufweist, wobei die Metallröhre einen gasdichten Verschluss außerhalb des Kolbens aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die geformte Platte durch einen Sinterkörper dargestellt ist, der aus einem ersten Glas gefertigt ist, und der Kolben aus einem zweiten Glas, welches sich von dem ersten Glas unterscheidet, hergestellt ist, wobei das erste Glas und das zweite Glas lineare Wärmeausdehnungskoeffizienten aufweisen, welche voneinander maximal um 0,7 * 10.6 K-1 abweichen

(Anspruch 1 der EP C= DE D; „Streitpatent 2“),

sowie

3.              elektrische Lampen mit einem gasdicht verschlossenen Quarzglas-Lampengefäß, das mit einem halsförmigen Abschnitt versehen ist, der eine Abdichtung mit einer von einem ersten bis zu einem zweiten Endabschnitt verlaufenden Längsachse umfasst, welcher zweite Endabschnitt an einer Endfläche eine Bruchfläche aufweist, wobei durch diese Abdichtung ein Stromzuführleiter bis zu einem in dem Lampengefäß angeordneten elektrischen Element geführt wird, wobei das Lampengefäß keine verschmolzene Spitze eines Pumprohrs aufweist, welcher Stromzuführleiter eine Metallfolie, einen inneren Zuleitungsdraht und einen äußeren Zuleitungsdraht umfasst, wobei die genannte Metallfolie gasdicht in der Abdichtung eingebettet ist, wobei in dem ersten Endabschnitt der mit dem elektrischen Element verbundene innere Zuleitungsdraht und in dem zweiten Endabschnitt der äußere Zuleitungsdraht mit der Metallfolie verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bruchfläche in einem massiven Abschnitt der Abdichtung liegt, wobei der äußere Zuleitungsdraht durch die genannte Bruchfläche nach außen tritt

(Anspruch 1 der EP E= DE F; „Streitpatent 3“),

seit dem 01.01.2007 jeweils hergestellt, vertrieben oder in den Verkehr gebracht hat/haben

unter Angabe

a)             der Herstellungsmengen und -zeiten,

b)             der einzelnen Lieferungen, aufgeschlüsselt nach Liefermengen, -zeiten und -preisen (pro Auftragsposition) sowie den Namen und Anschriften der jeweiligen Abnehmer,

c)             der pro Lieferung erzielten Einnahmen,

d)               der in den erfindungsgemäßen Produkten benutzten Erfindungen und deren jeweiliger Wertigkeit

wobei sämtliche Angaben aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren und der (Typen-) Bezeichnung der verkauften Produkte zu erfolgen haben,

und ferner mitzuteilen,

e)               ob die Streitpatente 1 bis 3 Gegenstand von ausdrücklichen oder stillschweigenden (Kreuz- und anderen) Lizenzverträgen und/oder sonstigen Verträgen mit konzernverbundenen Gesellschaften und/oder Dritten sind/waren und welche Lizenzeinnahmen/Gegenleistungen insoweit vereinbart und/oder erzielt worden sind und/oder nach deren wirtschaftlicher Verwertbarkeit erwartet werden können, wobei die Vertragspartner jeweils mit Name und Adresse anzugeben sind und

f)               Inhalte von mündlich geschlossenen Verträgen mitzuteilen und schriftliche Verträge in Kopie vorzulegen, sofern sie die wirtschaftliche Verwertung der unter Ziff. 1. – 3. genannten Erfindungen betreffen,

wobei die Nutzungen der Streitpatente 1 und 2 im Jahr 2013 von der Auskunftspflicht im Umfang von Ziff. 1. bis 3. a) bis e) ausgenommen sind.

II.                                     Hinsichtlich der auf der ersten Stufe mit dem Klageantrag I. geltend gemachten weiteren Ansprüche wird die Klage abgewiesen.

III.          Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

IV.          Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 50.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 128 129 130 131 132 133 134 135 136 137 138 139 140 141 142 143 144 145 146 147 148 149 150 151 152 153 154 155 156 157 158 159 160 161 162 163 164 165 166 167 168 169 170 171 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 183 184 185 186 187 188 189 190 191 192 193 194 195 196 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 208 210 212 214 216 218 220 221 222 223 224 225 226 227 228 229 230 232 234 236 238 240 242 244 245 246 247 248 249 250 251 252 253 254 255 256 257 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 270 271 272 273 274 275 276
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank