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Landgericht Düsseldorf, 4b O 7/10

Datum:
18.01.2011
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
4b. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Teilurteil
Aktenzeichen:
4b O 7/10
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2011:0118.4B.O7.10.00
 
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften Patenrecht
 
Tenor:

I. Die Beklagte wird verurteilt, den Klägern darüber Auskunft zu erteilen,

- welche Zahlungen die A GmbH, auf der Grundlage des Lizenzvertrages Nr. B mit der Beklagten für die Verwertung der Erfindung der Klägerin und insbe-sondere für die Anmeldung des Patentes mit Schutz in Deutschland zu Az. C über die Identifizierung und Validierung klinisch relevanter Gen-veränderungen (single nucleotide polymorphisms, SNPs) im humanen GNAS 1 Gen zur Vorhersage von Erkrankungsrisiken, Krankheitsverläufen und zur Vorhersage des Ansprechens auf Krankheitstherapien für Patentanwaltskosten und Patentgebühren geleistet hat;

- welche Zahlungen die A GmbH, auf der Grundlage des Lizenzvertrages Nr. D mit der Beklagten für die Verwertung der Erfindung der Kläger und insbeson-dere für die Anmeldung des Patentes mit Schutz in Deutschland zu Az. DE E sowie PCT-Anmeldung PCT/EP F über die Identifizierung und Validierung klinisch relevanter SNP’s im humanen GNAQ Gen zur Vorhersage von Erkrankungsrisiken, Krankheitsverläufen und zur Vorhersage des Ansprechens auf Krankheitstherapien für Patentanwaltskosten und Patentgebühren geleistet hat.

II. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.000,00 € vorläufig voll-streckbar.

 
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