Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Düsseldorf, 38 O 18/01

Datum:
06.07.2001
Gericht:
Landgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
8. Kammer für handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
38 O 18/01
ECLI:
ECLI:DE:LGD:2001:0706.38O18.01.00
 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

hat die 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juni 2001 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x, den Handelsrichter x und den Handelsrichter x

für R e c h t erkannt :

1.

Dem Beklagten wird ab sofort verboten, das Kennzeichen x als Internet-Domain und/oder E-Mail-Adresse für sich reservieren zu lassen und/öder zu benutzen.

2..

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung, gegen Ziffer 1 wird dem Beklagten ein Ordnungsgeld bis zu 500.000,-DM ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

3.

Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber dem x auf die Registrierung der Internetdomain x auf die Registrierung zu verzichten.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110.000,-DM vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Bank oder Sparkasse erbracht werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank