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Amtsgericht Neuss, 80 C 2335/15

Datum:
25.11.2015
Gericht:
Amtsgericht Neuss
Spruchkörper:
80 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
80 C 2335/15
ECLI:
ECLI:DE:AGNE:2015:1125.80C2335.15.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die von ihnen innegehaltene Wohnung im Hause M. str. 2 in O. , 1. OG links gelegene Wohnung, bestehend aus 3 Räumen, Küche, Diele, Bad sowie den dazugehörigen Kellerraum mit der Nr. 15 zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten dürfen die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, es sei denn, die Klägerin leistet vor Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit.

 
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