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Landgericht Dortmund, 3 O 70/23

Datum:
23.06.2023
Gericht:
Landgericht Dortmund
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 70/23
ECLI:
ECLI:DE:LGDO:2023:0623.3O70.23.00
 
Tenor:

1.

Der Beklagte wird aus Verbraucherkreditvertrag verurteilt, an die Klägerin 8.296,73 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11.01.2014 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 102,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14.02.2023 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 9.000,00 € trägt der Beklagte.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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