Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Amtsgericht Bonn, 8 C 209/05

Datum:
17.05.2006
Gericht:
Amtsgericht Bonn
Spruchkörper:
8. Zivilabteilung
Entscheidungsart:
Schlussurteil
Aktenzeichen:
8 C 209/05
ECLI:
ECLI:DE:AGBN:2006:0517.8C209.05.00
 
Schlagworte:
Mietvertrag; fotografische Aufnahmen von vertragswidrigem Verhalten von Mietern, Anspruch der Mieter auf Herausgabe solcher Fotos
Sachgebiet:
Recht (allgemein - und (Rechts-) Wissenschaften
 
Tenor:

1)

Die Beklagte wird verurteilt, die derzeit dem Gericht vorliegenden vier Lichtbilder an die Klägerin herauszugeben.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

2)

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 1/4 auferlegt, der Beklagten zu 3/4.

3)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Parteien wird jeweils nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleis-tung in der Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht jeweils die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank