Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Bochum, I-2 O 186/19

Datum:
22.01.2020
Gericht:
Landgericht Bochum
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 O 186/19
ECLI:
ECLI:DE:LGBO:2020:0122.I2O186.19.00
 
Tenor:

1. Die Beklagte wird verurteilt, sämtliche über die Klägerin gespeicherten personenbezogenen Daten, für die diese nicht über eine ausdrückliche Einwilligung der Klägerin verfügt, insbesondere • den mit dem L bestehenden Arbeitsvertrag der Klägerin (ganz oder teilweise) • den Namen und Vornamen der Klägerin • ihr Einstellungsdatum bei der L • das zwischen ihr und dem L vereinbarte Jahresbruttogehalt • die zwischen ihr und dem L vereinbarten oder nicht vereinbarten Prämien und Tantiemen • die zwischen ihr und dem L vereinbarten oder nicht vereinbarten sonstigen Leistungen (Wert und Höhe p.A.) unabhängig von der Art des Speichermediums, sei es in einer Cloud, Datenbank, in Excel- oder ähnlichen Dateien, auf externen oder mobilen Speichermedien und insbesondere auf Tablets, Handys oder PC`s der Mitarbeiter, Geschäftsführer oder sonstigen Angehörigen des Leistungsgremiums der Beklagten zu löschen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 8.000,00 EUR zu zahlen, jedoch nur als Gesamtschuldnerin neben der in der Arbeitsgerichtsbarkeit gesondert in Anspruch genommenen L. 3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 2/15 und die Beklagte zu 13/15. 5. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin aber nur gegen Sicherheitsleistung, und zwar hinsichtlich des Tenors zu 1) i.H.v. 6.000,00 € und hinsichtlich des Tenors zu 2) sowie wegen der Kosten i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Im Übrigen bleibt der Klägerin nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet i.H.v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank