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Amtsgericht Bochum, 40 C 479/10

Datum:
18.01.2011
Gericht:
Amtsgericht Bochum
Spruchkörper:
Abteilung 40 C
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
40 C 479/10
ECLI:
ECLI:DE:AGBO:2011:0118.40C479.10.00
 
Nachinstanz:
Landgericht Bochum, 5 S 16/11
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

I.              Die Klage wird abgewiesen.

II.              Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

III.              Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

              Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung

              i. H. v. 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn

              nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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