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Arbeitsgericht Siegburg, 2 Ca 2144/09

Datum:
27.01.2010
Gericht:
Arbeitsgericht Siegburg
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 Ca 2144/09
ECLI:
ECLI:DE:ARBGSU:2010:0127.2CA2144.09.00
 
Schlagworte:
Vorlage an den EuGH, Zulässigkeit von Altersgruppen bei der Sozialauswahl
Normen:
Art 234 EGV, § 1 Abs. 3 KSchG
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Ist Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift entgegensteht, die es erlaubt, bei der Auswahl der aus betrieblichen Gründen zu kündigenden Mitarbeiter zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur Altersgruppen zu bilden und die Auswahl unter den vergleichbaren Mitarbeitern dergestalt zu vollziehen, dass das Verhältnis der Zahl der aus der jeweiligen Altersgruppe auszuwählenden Mitarbeiter zur Zahl der insgesamt zu kündigenden vergleichbaren Mitarbeiter dem Verhältnis der Zahl der in der jeweiligen Altersgruppe beschäftigten Mitarbeiter zur Zahl aller vergleichbaren Mitarbeiter des Betriebes entspricht?

 
Tenor:

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird nach Art. 234 EGV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Ist Artikel 6 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. Novem-ber 2000 dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvor-schrift entgegensteht, die es erlaubt, bei der Auswahl der aus be-trieblichen Gründen zu kündigenden Mitarbeiter zur Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur Altersgruppen zu bilden und die Auswahl unter den vergleichbaren Mitarbeitern dergestalt zu vollziehen, dass das Verhältnis der Zahl der aus der jeweiligen Altersgruppe auszuwählenden Mitarbeiter zur Zahl der insgesamt zu kündigenden vergleichbaren Mitarbeiter dem Verhältnis der Zahl der in der jeweiligen Altersgruppe beschäftigten Mitarbeiter zur Zahl aller vergleichbaren Mitarbeiter des Betriebes entspricht?

 
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