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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7 SLa 418/24

Datum:
24.01.2025
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 SLa 418/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2025:0124.7SLA418.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Mönchengladbach, 6 Ca 560/24
Schlagworte:
Auslegung, Kündigungserklärung, Arbeitnehmerkündigung, Annahmeverzug, Erforderlichkeit eines tatsächlichen Angebots, Freistellung, fehlender Leistungswille, datumsmäßig bestimmte Eigenkündigung
Normen:
§ 615 BGB
Leitsätze:

Auslegung einer datumsmäßig bestimmten arbeitnehmerseitigen Kündigung als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Zur Erforderlichkeit eines tatsächlichen Arbeitsangebots nach Ablauf einer Freistellung bis zum tatsächlichen Ablauf der Frist der Eigenkündigung

Zum fehlenden Leistungswillen bei datumsmäßig bestimmter Eigenkündigung

 
Tenor:

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 10.06.2024 – 6 Ca 560/24 – abgeändert und die Klage abgewiesen.

II. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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