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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 14 SLa 4/24

Datum:
23.04.2024
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 SLa 4/24
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:2024:0423.14SLA4.24.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Düsseldorf, 6 Ca 1735/23
Schlagworte:
Kürzung der erfolgsabhängigen Vergütung bei Elternzeit
Normen:
§ 326 Abs. 1 Satz 1 BGB; § 611a Abs. 2 BGB
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

Auch variable, vom Erfolg abhängige Vergütungsbestandteile sind für Elternzeitzeiträume grundsätzlich nicht zu zahlen. Eine Abweichung von diesem Grundsatz ist ohne ausdrückliche Regelung jedenfalls dann nicht anzunehmen, wenn die Vergütung keinen unmittelbaren, sondern nur einen mittelbaren Leistungsbezug hat.

 
Tenor:

I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 06.11.2023 - 6 Ca 1735/23 - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 239,24 € brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2023 zu zahlen.

2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

III.Die Revision wird für den Kläger zugelassen. Für die Beklagte wird die Revision nicht zugelassen.

 
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