Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 7 Sa 425/98

Datum:
13.08.1998
Gericht:
Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 Sa 425/98
ECLI:
ECLI:DE:LAGD:1998:0813.7SA425.98.00
 
Vorinstanz:
Arbeitsgericht Essen, 6 Ca 2708/97
Schlagworte:
Verhaltensbedingte Kündigung - Kirchlicher Mitarbeiter Verstöße gegen kirchliche Grundsätze
Normen:
§ GG Art. 140 KSchG § 9 Abs. 1 S. 2; Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (Go) vom 22.09.1993 Art. 4 und 5; Mitarbeiterverord-nung (MAVO) § 19 Abs. 1 S. 2
Sachgebiet:
Arbeitsrecht
Leitsätze:

1. Ein (Dekanats-)Kantor gehört als Mitarbeiter des liturgischen Dienstes nicht zu dem Personenkreis, für den gem. Art. 5 Abs. 2 der Grundordnungdes kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse (GO)vom 22.09.1993 gesteigerte Loyalitätsforderungen gelten.2. Erweist sich der für eine -nach § 19 Abs. 1 S. 2 MAVO für ein Mitgliedder Mitarbeitervertretung zugelassene - fristgerechte Kündigung aus kir-chenspezifischen Gründen vorgebrachte Sachverhalt als nicht ausreichend,so kann allein auf diesen Sachverhalt ein Auflösungsantrag des kirchlichenArbeitgebers nicht gestützt werden.

 
Tenor:

Die Berufung der beklagten Kirchengemeinde gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 09.12.1997 - 6 Ca 2708/97 - wird zurückgewiesen.

Die Weiterbeschäftigungsklage des Klägers wird abgewiesen. Der Auflösungsantrag der beklagten Kirchengemeinde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens hat die beklagte Kirchengemeinde zu tragen.

Die Kosten des Berufungsrechtsstreits hat zu 2/5 der Kläger und zu 3/5 die beklagte Kirchengemeinde zu tragen.

Die Kosten der Nebenintervention (betr. Berufung) trägt der Kläger zu 2/5; im übrigen hat der Nebenintervenient die Kosten selbst zu tragen.

Der Streitwert wird für die Berufungsinstanz auf 28.400,-- DM festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen (mit Ausnahme bzgl. des Weiterbeschäftigungsantrags).

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank